Denken Sie immer daran: Die Sicherheit Ihrer Fahrzeuge ist auch Ihre persönliche Sicherheit.
Weil der Mensch Termine schnell vergisst oder verdrängt, können Sie hier eine Erinnerung schalten. Nutzen Sie diese simple technische Weckerfunktion!
Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO und
Tachoprüfungen gemäß § 57b StVZO - digital und analog
jederzeit nach Vereinbarung.
Wir sind ein staatlich anerkannter Betrieb für Sicherheits- und Tachoprüfungen.
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